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Fachbereiche
02. ombudsfrau
Als Ombudsfrau und Vertrauensanwältin bin ich die Ansprechpartnerin für Beschäftigte von Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen und habe ein offenes Ohr für ihre Anliegen. Ich übernehme die Funktion der internen Meldestelle gemäß §§ 12, 17 Hinweisgeberschutzgesetz.
Manche Themen sind für hinweisgebende Personen stark belastend. Nicht jedes Thema stellt einen Compliance-Verstoß dar. Ein Gespräch führt oft zu neuen Erkenntnissen und Lösungsansätzen, die für die hinweisgebende Person nicht erkennbar waren. So wird eine Entspannung der Situation möglich.
Eine interne Meldestelle einzurichten ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht.
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